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Kinder- und Jugendschutzkonzept

Kinder- und Jugendschutzkonzept des SC Itzum

Stand: August 2026
Verein: SC Itzum
Geltungsbereich: Alle Kinder- und Jugendmannschaften sowie alle Personen, die im Verein mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder für diese Verantwortung tragen.



1. Präambel

Der SC Itzum versteht sich als Sportverein, in dem sich Kinder und Jugendliche sicher, wertgeschätzt und respektiert fühlen sollen.

Fußball soll Kindern und Jugendlichen Freude bereiten, Gemeinschaft fördern und persönliche Entwicklung ermöglichen. Gewalt, Diskriminierung, Mobbing, sexualisierte Grenzverletzungen sowie jede Form von Missbrauch haben in unserem Verein keinen Platz.

Mit diesem Kinder- und Jugendschutzkonzept verpflichtet sich der SC Itzum, Kinder und Jugendliche aktiv vor Gefährdungen zu schützen und eine Kultur des Hinsehens, der Aufmerksamkeit und des respektvollen Umgangs zu schaffen.

Der Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen ist eine gemeinsame Aufgabe von Vorstand, Jugendleitung, Trainern, Betreuern, Spielern, Eltern und allen weiteren Vereinsmitgliedern.


2. Ziele des Kinder- und Jugendschutzes

Der SC Itzum verfolgt insbesondere folgende Ziele:

  1. Kinder und Jugendliche vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt zu schützen.

  2. Grenzverletzungen frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren.

  3. Kindern und Jugendlichen sichere und vertrauensvolle Ansprechpartner anzubieten.

  4. Trainer und Betreuer für das Thema Kinder- und Jugendschutz zu sensibilisieren und zu qualifizieren.

  5. Einen respektvollen und wertschätzenden Umgang innerhalb des Vereins zu fördern.

  6. Transparente Verfahren für Beschwerden und Verdachtsfälle zu schaffen.

  7. Eltern und Erziehungsberechtigte aktiv einzubeziehen.

  8. Eine offene Vereinskultur zu fördern, in der Probleme angesprochen werden dürfen.


3. Geltungsbereich

Dieses Konzept gilt für alle Personen, die im Rahmen des SC Itzum mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Vorstandsmitglieder

  • Jugendleitung

  • Trainerinnen und Trainer

  • Betreuerinnen und Betreuer

  • Co-Trainer

  • ehrenamtliche Helfer

  • Mannschaftsverantwortliche

  • Schiedsrichter und weitere Vereinsmitglieder, soweit sie mit Kindern und Jugendlichen arbeiten

  • Eltern und Erziehungsberechtigte im Rahmen ihrer Tätigkeiten für den Verein

  • sonstige Personen, die im Auftrag des Vereins mit Minderjährigen arbeiten

Die Regelungen gelten sowohl auf dem Sportgelände als auch bei Spielen, Turnieren, Trainingslagern, Vereinsveranstaltungen, Fahrten und sonstigen Aktivitäten des SC Itzum.


4. Leitbild und Grundsätze

Der SC Itzum verpflichtet sich zu folgenden Grundsätzen:

4.1 Respekt und Wertschätzung

Jedes Kind und jeder Jugendliche wird unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe, Religion, Behinderung, sozialem Hintergrund, sportlicher Leistungsfähigkeit oder persönlicher Identität respektiert.

4.2 Gleichbehandlung

Alle Kinder und Jugendlichen werden fair und gleichberechtigt behandelt.

4.3 Gewaltfreiheit

Körperliche Bestrafungen, Einschüchterungen, Demütigungen, Beschimpfungen und psychischer Druck sind nicht zulässig.

4.4 Beteiligung

Kinder und Jugendliche sollen ihre Meinung äußern können und bei Entscheidungen, die sie betreffen, angemessen beteiligt werden.

4.5 Transparenz

Unser Handeln gegenüber Kindern und Jugendlichen soll nachvollziehbar und transparent sein.

4.6 Verantwortung

Erwachsene tragen gegenüber Kindern und Jugendlichen eine besondere Verantwortung. Diese Verantwortung darf nicht zum Aufbau von Abhängigkeiten oder zur Ausübung von Macht missbraucht werden.


5. Verhaltenskodex

Alle Trainer, Betreuer und sonstigen Personen mit Verantwortung für Kinder und Jugendliche verpflichten sich zu folgendem Verhalten:

  • Ich behandle Kinder und Jugendliche respektvoll.

  • Ich achte persönliche Grenzen und akzeptiere ein „Nein“.

  • Ich verwende keine beleidigenden, erniedrigenden oder diskriminierenden Äußerungen.

  • Ich verzichte auf körperliche Bestrafungen.

  • Ich setze körperliche Nähe nur angemessen und situationsbezogen ein.

  • Ich bevorzuge oder benachteilige einzelne Kinder nicht ohne sachlichen Grund.

  • Ich mache keine sexualisierten Bemerkungen oder Witze.

  • Ich kommentiere Körper, Aussehen oder Sexualität von Kindern und Jugendlichen nicht in unangemessener Weise.

  • Ich respektiere die Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen.

  • Ich achte darauf, dass Situationen mit einzelnen Kindern möglichst transparent und nachvollziehbar bleiben.

  • Ich nutze soziale Medien und Messenger verantwortungsvoll.

  • Ich mache oder verbreite keine Fotos oder Videos von Kindern ohne entsprechende Zustimmung.

  • Ich nehme Hinweise auf mögliche Grenzverletzungen ernst.

  • Ich schaue hin und handle, wenn ich eine Gefährdung wahrnehme.

  • Ich melde Verdachtsfälle entsprechend dem festgelegten Verfahren.


6. Nähe und Distanz

Im Fußball entstehen zwangsläufig Situationen mit körperlicher Nähe, beispielsweise beim Trösten, bei Verletzungen oder bei der sportlichen Betreuung.

Diese Nähe muss immer angemessen, nachvollziehbar und am Wohl des Kindes orientiert sein.

Besonders zu beachten:

  • Körperkontakt darf nicht gegen den Willen eines Kindes erfolgen.

  • Intime Bereiche des Körpers werden grundsätzlich nicht berührt.

  • Hilfestellungen beim Sport müssen fachlich notwendig und angemessen sein.

  • Einzelgespräche sollen möglichst in einsehbaren oder nachvollziehbaren Situationen stattfinden.

  • Private Treffen zwischen erwachsenen Vereinsmitarbeitern und einzelnen Minderjährigen außerhalb des Vereinsrahmens sollen vermieden werden.

  • Übernachtungen mit Kindern und Jugendlichen werden organisatorisch so gestaltet, dass Privatsphäre und Schutz gewährleistet sind.


7. Kabinen und Duschen

Der Schutz der Privatsphäre ist besonders in Umkleide- und Duschbereichen zu beachten.

Grundsätzlich gilt:

  • Erwachsene betreten Umkleiden von Minderjährigen nur, wenn dies erforderlich ist.

  • Trainer und Betreuer kündigen ihr Betreten möglichst vorher an.

  • Fotografieren oder Filmen in Umkleiden und Duschen ist grundsätzlich verboten.

  • Private Handys sollen in Umkleide- und Duschbereichen nicht zur Aufnahme von Fotos oder Videos verwendet werden.

  • Bei notwendigen Hilfestellungen wird auf größtmögliche Transparenz und den Schutz der Privatsphäre geachtet.

  • Die jeweiligen Alters- und Mannschaftsstrukturen werden bei der Organisation der Umkleiden berücksichtigt.


8. Fahrten, Auswärtsspiele und Übernachtungen

Bei Fahrten und Übernachtungen gelten besondere Schutzmaßnahmen.

Der Verein achtet insbesondere darauf, dass:

  • Fahrten möglichst mit mehreren Kindern bzw. Jugendlichen durchgeführt werden.

  • Einzelne erwachsene Betreuungspersonen und einzelne Minderjährige nicht unnötig isoliert werden.

  • Schlafräume und Unterbringung altersgerecht organisiert werden.

  • Erwachsene und Minderjährige grundsätzlich getrennt untergebracht werden, soweit die örtlichen Gegebenheiten dies ermöglichen.

  • Regeln für Nachtruhe und Erreichbarkeit festgelegt werden.

  • Eltern bzw. Erziehungsberechtigte über Fahrten und Übernachtungen informiert werden.

  • Verantwortliche Betreuungspersonen vor Beginn der Fahrt eindeutig festgelegt werden.


9. Kommunikation und soziale Medien

Die Kommunikation zwischen Vereinsmitarbeitern und Minderjährigen soll grundsätzlich transparent und zweckbezogen erfolgen.

Es gilt:

  • Vereinsbezogene Kommunikation soll möglichst über offizielle Mannschaftsgruppen oder nachvollziehbare Kommunikationswege erfolgen.

  • Private Nachrichten zwischen Erwachsenen und einzelnen Minderjährigen sollen auf das notwendige Maß beschränkt werden.

  • Sexualisierte, zweideutige oder private Nachrichten sind absolut unzulässig.

  • Bilder und Videos von Kindern und Jugendlichen dürfen nur unter Beachtung der geltenden Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte veröffentlicht werden.

  • Kinder und Jugendliche dürfen nicht unter Druck gesetzt werden, Fotos oder Videos zu versenden.

  • Die Weitergabe oder Veröffentlichung intimer oder unangemessener Aufnahmen ist verboten.


10. Mobbing, Diskriminierung und Ausgrenzung

Der SC Itzum toleriert keine Form von:

  • Mobbing

  • Cybermobbing

  • Rassismus

  • Diskriminierung

  • Beleidigung

  • Ausgrenzung

  • Bedrohung

  • Gewalt

  • sexualisierten Beschimpfungen

Bei entsprechenden Hinweisen wird der Sachverhalt ernst genommen und geprüft.

Ziel ist es, betroffene Kinder und Jugendliche zu schützen und gleichzeitig eine angemessene Aufarbeitung mit den beteiligten Personen zu ermöglichen.


11. Beschwerden und Ansprechpartner

Kinder und Jugendliche sollen wissen, an wen sie sich wenden können.

Der SC Itzum benennt hierfür mindestens eine Vertrauensperson für Kinder- und Jugendschutz.

Ansprechpartner im Verein

Vertrauensperson Kinder- und Jugendschutz:
Name: Stephan Wiegelmann
Telefon: 0152-29518587
E-Mail: Wiegelmann.stephan@arcor.de

Stellvertretende Vertrauensperson:
Name: Alexander Burghardt
Telefon: 0178-4004211
E-Mail: Alexander.burghardt@t-online.de

Jugendleitung:
Name: Robin Skerhut
Telefon: 0163-7537488
E-Mail: robin.scitzum@mail.de

Vorstand:
Name: Sascha Beier
Telefon: 0151-61625452
E-Mail: Sascha.beier@magenta.de

Kinder und Jugendliche dürfen sich jederzeit an diese Personen wenden.

Eine Beschwerde muss ernst genommen werden. Niemand darf Nachteile erleiden, weil er eine Beschwerde äußert oder einen Verdacht meldet.


12. Vorgehen bei einem Verdacht oder Vorfall

Wenn eine Person von einem Kind oder Jugendlichen von einem möglichen Vorfall erfährt oder selbst eine Situation beobachtet, gilt:

1. Ruhe bewahren

Keine vorschnellen Entscheidungen treffen und keine Vorwürfe gegenüber der beschuldigten Person erheben.

2. Betroffene Person ernst nehmen

Dem Kind oder Jugendlichen zuhören und vermitteln:

„Ich glaube dir und nehme dich ernst.“

Keine Versprechungen machen, die nicht eingehalten werden können.

3. Keine Vernehmung

Es sollen keine suggestiven Fragen gestellt und keine eigenen Ermittlungen durchgeführt werden.

4. Sachlich dokumentieren

Zeitnah festhalten:

  • Was wurde beobachtet?

  • Was wurde berichtet?

  • Wann und wo ist es passiert?

  • Wer war beteiligt?

  • Wer hat die Information erhalten?

Dabei möglichst die eigenen Wahrnehmungen von Aussagen anderer Personen trennen.

5. Zuständige Vertrauensperson informieren

Der Vorfall wird unverzüglich an die zuständige Vereinsansprechperson weitergegeben.

6. Fachliche Beratung einholen

Bei gewichtigen Verdachtsfällen soll externe fachliche Beratung hinzugezogen werden.

7. Schutz des Kindes sicherstellen

Das Wohl und die Sicherheit des betroffenen Kindes bzw. Jugendlichen haben Vorrang.


13. Umgang mit beschuldigten Personen

Auch bei einem Verdacht gilt die Unschuldsvermutung.

Gleichzeitig muss der Verein seiner Schutzpflicht nachkommen.

Je nach Situation können deshalb vorläufige Maßnahmen erforderlich sein, beispielsweise:

  • vorübergehende Freistellung von Aufgaben im Kinder- und Jugendbereich

  • Vermeidung des direkten Kontakts mit betroffenen Kindern

  • Anpassung von Trainings- oder Betreuungsstrukturen

  • Hinzuziehung externer Fachberatung

Die Entscheidung über vereinsinterne Maßnahmen trifft der Vorstand unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation und gegebenenfalls nach fachlicher Beratung.

Bei möglichen Straftaten werden die zuständigen Fachstellen bzw. Behörden einbezogen, soweit dies erforderlich ist.


14. Auswahl von Trainern und Betreuern

Der Kinder- und Jugendschutz beginnt bereits bei der Auswahl geeigneter Mitarbeiter.

Bei der Besetzung von Trainer- und Betreuerpositionen soll deshalb insbesondere auf Folgendes geachtet werden:

  • persönliche Eignung

  • Verantwortungsbewusstsein

  • respektvoller Umgang mit Kindern

  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit

  • Bereitschaft zur Teilnahme an Kinder- und Jugendschutzschulungen

  • Anerkennung dieses Schutzkonzeptes

Bei Tätigkeiten mit Minderjährigen wird geprüft, ob die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erforderlich bzw. nach den geltenden gesetzlichen und verbandlichen Vorgaben vorgesehen ist.


15. Schulung und Sensibilisierung

Trainer, Betreuer und weitere verantwortliche Personen sollen regelmäßig für den Kinder- und Jugendschutz sensibilisiert werden.

Inhalte können insbesondere sein:

  • Formen von Gewalt

  • sexualisierte Gewalt

  • Grenzverletzungen

  • Nähe und Distanz

  • Kommunikation mit Kindern

  • Umgang mit Verdachtsfällen

  • Verhalten bei Beschwerden

  • Datenschutz und soziale Medien

  • Erste Schritte bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung

Neue Trainer und Betreuer sollen vor oder zeitnah nach Aufnahme ihrer Tätigkeit über dieses Konzept informiert werden.


16. Eltern und Erziehungsberechtigte

Der SC Itzum betrachtet Eltern und Erziehungsberechtigte als wichtige Partner im Kinder- und Jugendschutz.

Sie sollen über die Grundsätze des Vereins informiert werden und wissen:

  • welche Regeln im Verein gelten,

  • wer Ansprechpartner ist,

  • wie Beschwerden geäußert werden können,

  • wie bei Verdachtsfällen vorgegangen wird.

Eltern werden ermutigt, Veränderungen im Verhalten ihres Kindes ernst zu nehmen und sich bei Unsicherheiten an eine Vertrauensperson des Vereins zu wenden.

 

17. Konsequenzen bei Verstößen

Verstöße gegen dieses Schutzkonzept werden ernst genommen.

Abhängig von Art und Schwere des Verstoßes können vereinsinterne Maßnahmen erfolgen, beispielsweise:

  • klärendes Gespräch

  • Verwarnung

  • verpflichtende Schulung

  • Entbindung von einer Tätigkeit

  • Ausschluss von Tätigkeiten im Kinder- und Jugendbereich

  • vereinsrechtliche Maßnahmen

Bei strafrechtlich relevanten Sachverhalten können zusätzlich die zuständigen Behörden eingeschaltet werden.

 

18. Notfallregelung

Bei akuter Gefahr für ein Kind oder einen Jugendlichen steht der unmittelbare Schutz an erster Stelle.

In einer akuten Notlage gilt:

  1. Gefahr beenden bzw. Kind aus der gefährlichen Situation bringen.

  2. Medizinische Hilfe oder andere notwendige Hilfe organisieren.

  3. Bei unmittelbarer Gefahr geeignete Notfallstellen bzw. Behörden verständigen.

  4. Vereinsinterne Vertrauensperson und Vorstand informieren.

  5. Sachverhalt möglichst zeitnah dokumentieren.

  6. Weitere Schritte nach fachlicher Beratung festlegen.


19. Dokumentation und Datenschutz

Informationen über Beschwerden, Verdachtsfälle und Vorfälle sind vertraulich zu behandeln.

Dokumentationen müssen:

  • sachlich,

  • nachvollziehbar,

  • sicher aufbewahrt,

  • vor unbefugtem Zugriff geschützt

werden.

Informationen dürfen nur an Personen weitergegeben werden, die diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen oder bei denen eine Weitergabe gesetzlich erforderlich ist.


20. Zusammenarbeit mit externen Fachstellen

Der SC Itzum verpflichtet sich, bei Bedarf externe fachliche Unterstützung einzuholen.

Dazu können je nach Situation gehören:

  • Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt

  • Jugendamt

  • Polizei

  • medizinische Einrichtungen

  • Sportverbände

  • qualifizierte Beratungsstellen

Der Verein soll insbesondere bei komplexen oder schwerwiegenden Verdachtsfällen nicht versuchen, allein zu ermitteln oder eine professionelle Beratung zu ersetzen.


21. Bekanntmachung des Schutzkonzeptes

Das Kinder- und Jugendschutzkonzept wird:

  • Trainern und Betreuern zur Verfügung gestellt,

  • im Vorstand bekannt gemacht,

  • Eltern und Erziehungsberechtigten zugänglich gemacht,

  • den Kindern und Jugendlichen altersgerecht vermittelt,

  • auf geeignete Weise im Verein veröffentlicht.

Die Ansprechpartner für Kinder- und Jugendschutz werden gut sichtbar bekannt gegeben.


22. Überprüfung und Weiterentwicklung

Das Schutzkonzept wird regelmäßig überprüft.

Mindestens alle zwei Jahre soll geprüft werden:

  • Sind die Ansprechpartner noch aktuell?

  • Funktionieren die Beschwerdewege?

  • Haben sich gesetzliche oder verbandliche Vorgaben geändert?

  • Gibt es neue Risiken?

  • Sind weitere Schulungen erforderlich?

  • Haben sich aus vergangenen Vorfällen Verbesserungsmöglichkeiten ergeben?

Bei besonderen Vorkommnissen kann das Konzept jederzeit angepasst werden.


23. Selbstverpflichtung

Alle Personen, die im Kinder- und Jugendbereich des SC Itzum tätig sind, erklären sich bereit,

  • die Würde und Persönlichkeit jedes Kindes zu respektieren,

  • Kinder und Jugendliche vor Gewalt und Missbrauch zu schützen,

  • persönliche Grenzen zu achten,

  • das Kinder- und Jugendschutzkonzept einzuhalten,

  • Hinweise und Beschwerden ernst zu nehmen,

  • bei Verdachtsfällen nicht wegzuschauen,

  • die zuständigen Ansprechpartner zu informieren,

  • die Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen zu schützen.


24. Inkrafttreten

Dieses Kinder- und Jugendschutzkonzept wurde vom Vorstand des SC Itzum beschlossen.

Beschlussdatum: 28.08.2026

Ort: Hildesheim

1. Vorsitzende/r:
Sascha Beier





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Kurz-Verhaltenskodex

Beim SC Itzum gilt:

  • Wir behandeln Kinder und Jugendliche respektvoll.

  • Wir akzeptieren persönliche Grenzen.

  • Wir dulden keine Gewalt.

  • Wir dulden keine sexualisierten Handlungen oder Äußerungen.

  • Wir dulden keine Diskriminierung und kein Mobbing.

  • Wir schützen die Privatsphäre.

  • Wir gehen verantwortungsvoll mit Fotos und Videos um.

  • Wir achten auf Transparenz bei Einzelkontakten.

  • Wir nehmen Beschwerden ernst.

  • Wir schauen hin und handeln.

Unser Grundsatz lautet:

Hinschauen. Zuhören. Ernst nehmen. Handeln.